Betreuung im Notfall


wellcome Trier

Diakonisches Werk Trier
Frau Gudrun Zimmermann
Theobaldstraße 10
54292 Trier
0651-2090053
www.wellcome-online.de

Ehrenamtliche Mitarbeiter kommen der Familie zur Hilfe.

  • Betreuung der Babys, während sich die Mutter erholt
  • Hilfe bei dem Geschwisterkind
  • Begleitung zum Kinderarzt
  • Wellcome versucht Sie bei allen Problemen, rund um das Neugeborene, zu unterstützten

Gerade in den ersten Wochen und Monaten erhalten Sie von wellcome individuelle Hilfe.

Deutscher Kinderschutzbund

Orts- und Kreisverband Trier e.V.
Thebäerstraße 46
54292 Trier
0651-999366-200
www.kinderschutzbund-trier.de

Der Kibu bietet unter anderem Krankenhausbesuchsdienste an. Der Krankenhausbesuchsdienst kann immer dann helfen, wenn die Eltern weit enfernt sind, berufstätig, sich um die Geschwister kümmern müssen oder überfordert sind.

Die ehrenamtlichen qualifizierten Mitarbeiter besuchen und betreuen die Kinder, wenn Eltern oder Familienagehörige nicht können.

Der Kinderschutzbund

  • tritt für die Grundrechte und Interessen von Kindern ein
  • ist Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche
  • setzt sich für den Schutz von Kindern vor Gewalt ein
  • hilft Eltern, Probleme mit sich und ihren Kindern zu lösen

Caritas Westeifel

Frau Gabriele Piccolo
Leitung Caritas-Familienservice
Bodenheckstraße 1
54634 Bitburg
06561-9671125
caritas-familienservice@caritas-westeifel.de
www.caritas-westeifel.de

Kinderbetreuung in Notfällen
Verschiedene Unternehmen in der Region Trier arbeiten, im Rahmen ihrer Maßnahmen zum Thema Vereinbarkeit und Beruf, mit dem Caritas-Familienservice zusammen, um bei Notsituationen die Betreuung von Kindern sicherzustellen. Diese Hilfen betreffen den Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Landkreis Vulkaneifel, den Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier

Club Aktiv e.V.

Frau Beate Zimmer
Schützenstraße 20
54295 Trier
0651/97859235
www.clubaktiv.de

Der Mobile Soziale Dienst des Club Aktiv tritt ein, wenn die bisher haushaltsführende Person ausfällt. Die Haushalthilfen übernehmen die vielseitigen Aufgabengebiete einer Mutter.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • Schwangerschaft und/oder im Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind
  • eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht oder nicht in notwendigem Umfang weiterführen und/oder es handelt sich um eine/n Alleinerziehende/n.